Warum Energieberatung? 1)
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Wissen Sie eigentlich,
- ... wie viel Geld Sie jährlich an Energiekosten einsparen können, wenn Sie Ihr Gebäude energetisch sanieren? Nein?
- ... wie gut sich das in energetische Modernisierung investierte Geld verzinst? Auch nicht?

- ... wie viel Tonnen CO2 Sie durch eine Altbausanierung der Umwelt ersparen können? Woher auch.
Drei erste gute Gründe für eine unabhängige Energieberatung. Sie werden staunen - besonders wenn Ihr Haus 20 Jahre und älter ist, so wie das unten rechts im Bild !
Auf dieser Website treffen Sie Ingenieure und Handwerker mit zertifizierter Qualifikation als unabhängige und rechtlich eigenständige Gebäudeenergieberater. Der Energieberater hilft Ihnen, vor und während Ihrer manchmal hohen Investition in Energie einsparende Maßnahmen oder Nutzung erneuerbarer Energien das Richtige zu tun und eine möglichst hohe Kosteneffizienz zu erreichen. Klicken Sie bitte auf das Faltblatt rechts (Außen- und Innenseite) für mehr Informationen zu diesem Thema.
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Die Zusammenhänge sind für Laien häufig schwer zu verstehen. Kleine Planungs- oder Ausführungsfehler können
bereits dazu führen, dass die erwartete Energieeinsparung ausbleibt oder dass Sie hohe Fördermittel versäumen.
Unsere Mitglieder als rechtlich eigenständige Energieberater bieten Ihnen diese Leistungen:
- Vor-Ort-Beratung zur Energieeinsparung im Wohnbereich
- Hiermit sollte jeder Wohnhausbesitzer starten.
- Er erhält nämlich einen fundierten Überblick über die energetische und monetäre Wirkung verschiedener mit ihm abgestimmter Einsparmöglichkeiten an seinem Wohngebäude - einschließlich Nutzung regenerativer Energie.
- Teilweise vom BAFA hoch bezuschusst.
- Gutachten und Empfehlungen für die KfW–Wohnraumprogramme
- Die KfW gibt zinsgünstige Kredite für Ihre energetische Altbausanierung und unter bestimmten Umständen

sogar Zuschüsse. Teilweise sind aber Gutachten bzw. Berechnungen erforderlich. - Fragen Sie hier oder Ihre Hausbank.
- Die KfW gibt zinsgünstige Kredite für Ihre energetische Altbausanierung und unter bestimmten Umständen
- Energieausweis nach §§ 16 ff. EnEV (alt: Energiepass)
- Ausweis über den Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes - zur Orientierung von Mietern und Käufern.
- Ab dem 1.7.2008 wird er stufenweise für neu vermietete und verkaufte Gebäude Pflicht - und Sie haben noch keinen? Dann stehen Sie bald im Stau! Heute ausgestellte Ausweise behalten 10 Jahre ihre Gültigkeit.
- Auch für Bauanträge.
- Energieberatung und Energieausweise für Nicht-Wohngebäude
- Unsere Mitglieder beraten auch Besitzer und Betreiber von Geschäftshäusern, Fabrikgebäuden und Industrieanlagen hinsichtlich Senkung des Energiebedarfs.
- Und stellen Bedarfsausweise, Verbrauchsausweise und Aushänge aus.
- Wärmedämmung, Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Strom, Gebäudeautomatisierung, Wärmerückgewinnung zur Energiekostensenkung.
- Beratung zu Wärmedämmung, Heiztechnik, Solarthermie, Wärmepumpenanlagen, Fotovoltaik, Schimmel, Feuchte ...
- Sie haben spezielle Fragen zu einem oder mehreren dieser Themen oder planen ein Projekt? Unsere Mitglieder unterstützen.
- Hierzu gehören auch bauphysikalische Berechnungen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen.
- Projektbegleitung
- Apropos Projekt: Bei unseren Mitgliedern ist Ihr energetisches Sanierungsprojekt in besten Händen.
- Sie helfen Ihnen in allen Phasen.
- Orientierungs-Beratung (Start-Beratung, Gebäude-Check, Solar-Check)

- Sie haben überhaupt noch keine Vorstellung und möchten zunächst einmal einen kurzen Überblick über Ihre Möglichkeiten?
- Hier mit Förderung!
- Fördermittelberatung
- Ein entscheidendes Argument für Ihre Investition in energetische Sanierung sind zinsgünstige Kredite und Zuschüsse.
- Und unsere Mitglieder wissen, was es wo gibt.
- Wärmemesstechnik
- Sie können bei unseren Mitgliedern Thermografieaufnahmen zur Wärmebrückensuche und zur Visualisierung der Wärmeverluste Ihres Hauses erhalten (Beispiel rechts).
- Und sie bieten Luftdichtheitsprüfungen zum Nachweis nach § 6 EnEV oder zur Suche von Undichtigkeiten in der Gebäudehülle.
- u. v. m.
. - Welche Frage brennt Ihnen unter den Nägeln?
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1) Der GIH Rhein-Ruhr e.V. erbringt keine Leistungen gegenüber Dritten. Dies geschieht immer nur durch unsere Mitglieder in ihrer Eigenschaft als rechtlich eigenständig handelnde Energieberater.
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